Ablauf einer Scheidung – Wie gehe ich richtig vor, wenn es zu einer Scheidung kommt?

Gastbeitrag familienrechtsinfo.de: "Ablauf einer Scheidung"

Der Ablauf einer Scheidung beginnt mit dem ersten offiziellen Schritt – einen Scheidungsantrag stellen. Dabei ist dann der weitere Ablauf einer Scheidung sehr stark abhängig davon, wie die beiden Ehepartner sich während der Scheidung verhalten.

Generell wird der Ablauf einer Scheidung umso reibungsloser und schneller erfolgen können, je einiger die beiden Partner bei der Scheidung agieren und desto weniger sie ihre Beziehungskrise und ihre Eheprobleme in den Scheidungsprozess einbringen. Deshalb ist für den optimalen Ablauf einer Scheidung die Kommunikation zwischen den Partnern genauso wichtig wie die Kommunikation in der Partnerschaft während der Ehe. Selbstfindung kann ein Auslöser für eine Scheidung sein, jedoch verlangt ein guter Ablauf einer Scheidung Kooperation.

Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf einer Scheidung

Wichtige Voraussetzung für jede Scheidung ist, dass eine Ehe endgültig gescheitert ist. Dabei darf die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen und es darf keine Aussicht bestehen, dass diese wieder aufgenommen wird.  Hierbei muss ein Rechtsanwalt dies darlegen und ggf. nachweisen beim Scheidungsantrag stellen.

Außerdem ist es wichtig, den Zeitpunkt der Trennung im Scheidungsantrag zu benennen, um den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung zu optimieren. Jedoch darf ein Richter eine Scheidung erst aussprechen, wenn das Ehepaar mindestens ein Jahr getrennt gelebt hat. 

Der Ablauf einer Scheidung ist gesetzlich genau geregelt und deshalb kann man darauf wenig Einfluss nehmen.

Positiv beeinflussen lässt sich der Ablauf einer Scheidung nach dem Scheidung einreichen durch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung, in der alle Scheidungsfolgen geregelt sind. Dabei kann eine strittige Scheidung vermieden werden. Streitigkeiten können den Ablauf einer Scheidung deutlich verzögern und auch hohe Scheidungskosten verursachen.

Frieden

Scheidungsfolgenvereinbarung für den optimalen Anlauf einer Scheidung

Nach dem Scheidung einreichen übersendet das Gericht Formulare für die  Durchführung des Versorgungsausgleichs, die normalerweise jede Scheidungspartner selbst ausfüllt. Jedoch ist es ideal, wenn man  vor dem Scheidungstermin gemeinsam eine Scheidungsfolgenvereinbarung trifft und diese notariell beurkunden lässt. Sie beschleunigt den Ablauf einer Scheidung deutlich. Hierbei kann man alle Themen zum Umgangsrecht mit Kindern, zum Unterhalt, zum Sorgerecht, dem Zugewinnausgleich und zur Vermögensaufteilung regeln.

Der Scheidungstermin im Ablauf einer Scheidung

Sind entweder die ausgefüllten Formulare zum Versorgungsausgleich eingereicht und Rentenanwartschaften berechnet oder wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung eingereicht, wird das Gericht einen Scheidungstermin festlegen.

Dabei verlangt der Ablauf einer Scheidung vor Gericht normalerweise, dass beide Ehepartner anwesend sind. 

Im Ablauf einer Scheidung dauert der Scheidungstermin bei Gericht meist nur 5 bis 20 Minuten. Hierbei wird gefragt, ob die Scheidung gewünscht ist von beiden Parteien, seit wann das Ehepaar getrennt lebt und wie hoch die jeweiligen Einkommen sind.

Dabei muss das Ehepaar mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben und falls bereits 3 Jahre in Trennung gelebt wurde, kann ein Ehepartner die Scheidung auch nicht mehr verweigern.

Für den Fall, dass keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgegeben wurde können im Gerichtstermin noch Anträge gestellt werden für Regelungsnotwendigkeiten im Ablauf einer Scheidung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Ehepartner anwaltlich vertreten sind.

Das Scheidungsurteil im Ablauf einer Scheidung

Sind alle Angelegenheiten geregelt im Ablauf einer Scheidung zwischen den Partnern, wird das Gericht die Ehe scheiden in Anwesenheit beider Ehepartner. Mit diesem Scheidungsbeschluss wird eine Scheidung sofort rechtskräftig und ist damit wirksam. Dabei treten dann alle Folgen der Scheidung auch sofort ein, wenn ein Verzicht auf weitere Rechtsmittel von beiden Partnern erklärt wurde.

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